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   BFH, 10.02.1967 - III 143/64   

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https://dejure.org/1967,1073
BFH, 10.02.1967 - III 143/64 (https://dejure.org/1967,1073)
BFH, Entscheidung vom 10.02.1967 - III 143/64 (https://dejure.org/1967,1073)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 1967 - III 143/64 (https://dejure.org/1967,1073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche der Ehefrau bei Anwendung des § 55c Lastenausgleichsgesetz (LAG)durch stillschweigend vereinbartes internes Gesellschaftsverhältnis bei selbstständiger Leitung eines Betriebsteils des Geschäfts des Ehemanns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 336
  • BStBl III 1967, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Andererseits sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere auch des erkennenden Senats, an den Nachweis schuldrechtlicher Beziehungen zwischen Ehegatten besondere Anforderungen zu stellen, was vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bei der Frage der Ehegatten-Arbeitsverträge als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet worden ist (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bd. 6 S. 55 - BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] - [84]; BVerfGE 9, 237 [245 f.] und BVerfGE 13, 318 [327]).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Andererseits sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere auch des erkennenden Senats, an den Nachweis schuldrechtlicher Beziehungen zwischen Ehegatten besondere Anforderungen zu stellen, was vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bei der Frage der Ehegatten-Arbeitsverträge als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet worden ist (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bd. 6 S. 55 - BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] - [84]; BVerfGE 9, 237 [245 f.] und BVerfGE 13, 318 [327]).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Das BVerfG hat unter Bezugnahme gerade auch auf dieses Urteil des BGH ausgeführt, dieser Judikatur könne mit Recht eine tatsächliche Vermutung entnommen werden, daß bei gleichgeordneter Tätigkeit der Ehegatten im Unternehmen die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses näherliege (BVerfGE 13, 309 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Andererseits sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere auch des erkennenden Senats, an den Nachweis schuldrechtlicher Beziehungen zwischen Ehegatten besondere Anforderungen zu stellen, was vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bei der Frage der Ehegatten-Arbeitsverträge als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet worden ist (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bd. 6 S. 55 - BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] - [84]; BVerfGE 9, 237 [245 f.] und BVerfGE 13, 318 [327]).
  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Wenn auch das RG zu der Annahme neigte, daß mangels ausdrücklicher Vereinbarung eine über die Verpflichtung aus § 1356 Abs. 2 BGB a. F. hinausgehende Mitarbeit der Ehefrau unentgeltlich erfolge und eine gegenteilige Annahme stets das Vorliegen besonderer Anhaltspunkte erfordere, so hat demgegenüber der Bundesgerichtshof (BGH), und zwar noch unter der Geltungsdauer des § 1356 Abs. 2 BGB a. F., eindeutig ausgesprochen, daß sich die allgemeine Annahme, eine solche Mitarbeit der Ehefrau solle im Zweifel oder in der Regel nach dem Willen der Ehegatten unentgeltlich erfolgen, nicht halten lasse, weil eine solche allgemein gehaltene Annahme der Stellung der Ehefrau nicht gerecht werde; bei verständiger Berücksichtigung der gesamten Lebensverhältnisse im Rahmen einer Ehe liege vielmehr die Annahme näher, daß die Ehefrau neben ihrem Mann in einem solchen Geschäftsbetrieb nicht allein für diesen, sondern mit ihm für die eheliche Gemeinschaft ihre wirtschaftlich erfolgreiche Arbeit leiste (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 8 S. 252 - BGHZ 8, 252 [BGH 20.12.1952 - II ZR 44/52] -).
  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 14/50

    Auseinandersetzung unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Das hiernach gegebenenfalls nur zu einem schuldrechtlichem Ausgleich führende Rechtsinstitut der Innengesellschaft bei Ehegatten hat eine Parallele in dem seinerzeit von der Zivilrechtsprechung bei der Auslegung des § 18 Abs. 1 Ziff. 3 des Umstellungsgesetzes (UG) entwickelten und über den Begriff des sachlich-rechtlich gemeinschaftlichen Vermögens hinausgehenden Begriff des "wirtschaftlich gemeinsamen Vermögensbestandes" der Ehegatten, der grundsätzlich ebenfalls zur Anerkennung eines - im Verhältnis 1: 1 umgestellten - Auseinandersetzungsanspruchs der Ehegatten untereinander geführt hat (vgl. BGHZ 2, 270 ff.; BGHZ 8, 265 ff.; BGHZ 11, 74 ff.).
  • BFH, 26.08.1958 - I 116/58 U

    Steuerliche Beachtung von Gesellschaftsverträgen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Die Ertragsteuersenate des BFH haben allerdings ertragsteuerliche Konsequenzen, insbesondere Gewinnzuflüsse bei den Ehegatten aus einer Innengesellschaft, steuerlich nicht anerkannt (vgl. BFH-Urteile I 116/58 U vom 26. August 1958, BFH 67, 450, BStBl III 1958, 445; VI 147/58 U vom 20. Februar 1959, BFH 68, 451, BStBl III 1959, 172).
  • BFH, 16.12.1966 - III 342/63

    Voraussetzungen für eine Minderung einer Vermögensabgabe durch zusätzliche

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Zu der vom FA und der Vorinstanz in den Vordergrund gestellten Verneinung einer ernstlichen wirtschaftlichen Belastung des Vaters durch einen Anspruch der Mutter der Revisionsklägerin am Währungsstichtag verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem Urteil III 342/63 vom 16. Dezember 1966 (BFH 87, 361, BStBl III 1967, 104), die auch hier entsprechend zu gelten haben.
  • BGH, 11.11.1953 - IV ZB 82/53

    Auseinandersetzungsforderung bei Vorerbschaft

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Das hiernach gegebenenfalls nur zu einem schuldrechtlichem Ausgleich führende Rechtsinstitut der Innengesellschaft bei Ehegatten hat eine Parallele in dem seinerzeit von der Zivilrechtsprechung bei der Auslegung des § 18 Abs. 1 Ziff. 3 des Umstellungsgesetzes (UG) entwickelten und über den Begriff des sachlich-rechtlich gemeinschaftlichen Vermögens hinausgehenden Begriff des "wirtschaftlich gemeinsamen Vermögensbestandes" der Ehegatten, der grundsätzlich ebenfalls zur Anerkennung eines - im Verhältnis 1: 1 umgestellten - Auseinandersetzungsanspruchs der Ehegatten untereinander geführt hat (vgl. BGHZ 2, 270 ff.; BGHZ 8, 265 ff.; BGHZ 11, 74 ff.).
  • BFH, 20.02.1959 - VI 147/58 U

    Steuerliche Beurteilung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 10.02.1967 - III 143/64
    Die Ertragsteuersenate des BFH haben allerdings ertragsteuerliche Konsequenzen, insbesondere Gewinnzuflüsse bei den Ehegatten aus einer Innengesellschaft, steuerlich nicht anerkannt (vgl. BFH-Urteile I 116/58 U vom 26. August 1958, BFH 67, 450, BStBl III 1958, 445; VI 147/58 U vom 20. Februar 1959, BFH 68, 451, BStBl III 1959, 172).
  • BGH, 22.12.1952 - IV ZB 96/52

    Umstellungsvorrecht für Ansprüche gegen Schwiegereltern

  • BFH, 27.07.1956 - III 40/55 U

    Umstellung von Verbindlichkeiten zwischen Eltern und Kindern - Hingabe von

  • BFH, 05.02.1965 - III 195/64 S

    Veranlagung zur Vermögensabgabe - Steuerliche Anerkennung güterrechtlicher

  • RG, 21.06.1918 - IV 379/18

    Ist § 151 Abs. 1 GewO. auf die Ehefrau eines Gewerbetreibenden anwendbar, die von

  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

    Daß eine aus der Mitarbeit im Unternehmen des Ehegatten herrührende Forderung trotz der Möglichkeit eines späteren Verzichts zunächst als ernstliche Belastung des Verpflichteten aufzufassen und demgemäß steuerlich zu berücksichtigen ist, wird im übrigen auch vom BFH in einem anderen Zusammenhang anerkannt (vgl. BFH, BStBl 1967 III S. 408).
  • BFH, 29.03.1968 - III B 75/67

    Geltendmachung von ungenügender Sachaufklärung als Verfahrensmangel im Rahmen

    Die Nichtzulassungsbeschwerde der Eheleute wird darauf gestützt, daß das Urteil des FG von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 55 c LAG abweiche, insbesondere von den Urteilen III 342/63 vom 16. Dezember 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 361 - BFH 87, 361 -, BStBl III 1967, 104 ff.) und III 143/64 vom 10. Februar 1967 (BFH 88, 336, BStBl III 1967, 408 ff.).
  • BFH, 19.05.1967 - III 264/63

    Abzinsung von Forderungen und Schulden zwischen Ehegatten - Bemessung des

    Im übrigen wird zur Frage der Ernstlichkeit der Belastung am Währungsstichtag auf die Urteile des BFH III 342/63, a.a.O.; III 254/64 vom 13. Januar 1967 (BFH 88, 56, BStBl III 1967, 278) sowie III 143/64 vom 10. Februar 1967 (BFH 88, 336) verwiesen.
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